Reisu-l-ulema
Reise-l-ulema
Der Titel Reisu-l-ulema erschien im bosnischen Kontext erstmals im Jahr 1881 in einer Petition bosniakischer Würdenträger an die österreichisch-ungarischen Behörden mit der Bitte, einen eigenen geistlichen Führer (Reisu-l-ulema) zu erhalten, der ihre religiösen Angelegenheiten leiten würde. Im darauffolgenden Jahr entsprach die österreichisch-ungarische Verwaltung dieser – von ihr selbst angestoßenen – Bitte und konstituierte den Gelehrtenrat (Medžlis-i ulema), bestehend aus vier Gelehrten und dem Reisu-l-ulema als dessen Vorsitzenden. Damit wurde die nationale religiöse Führung der Bosniaken eingerichtet, unabhängig vom damaligen osmanischen Zentrum in Istanbul (dem Mešihat).
Einige der verfassungsmäßigen Aufgaben des Reisu-l-ulema sind:
Der Reisu-l-ulema ist das Oberhaupt und der höchste Mufti der Islamischen Gemeinschaft. Er ist die höchste religiöse Autorität der Islamischen Gemeinschaft und repräsentiert die Einheit des Glaubens (Dīn) und der Gemeinschaft (Umma) innerhalb der Islamischen Gemeinschaft.
Der Reisu-l-ulema:
- sorgt für das richtige Verständnis und die authentische Ausübung des Islam, die Weitergabe des religiösen Erbes (Emanet) und das Erreichen der Ziele der Gemeinschaft,
- plant, leitet, lenkt und überwacht das religiöse Leben innerhalb der Islamischen Gemeinschaft,
- vertritt die Islamische Gemeinschaft nach außen,
- ernennt Muftis und bestellt Hauptimame sowie Imame,
- stellt Berufungsurkunden (Murāsela), Dekrete und Zertifikate für Muftis, Hauptimame, Imame, Prediger (Hatibs), Religionslehrer (Muallims und Muallimas), Hochschullehrer (Muderris), Religionspädagogen und andere religiöse Autoritäten in der Gemeinschaft aus,
- schlägt dem Sabor (dem höchsten Gremium) die Bestätigung von Ernennungen und Entlassungen von Muftis sowie die Ernennung von Rijaset-Mitgliedern vor,
- kann jede Entscheidung eines Organs der Islamischen Gemeinschaft aufheben, wenn er sie als nicht mit islamischen Normen vereinbar erachtet, und deren Anpassung an islamische Vorgaben anordnen,
- organisiert und überwacht die Arbeit der Abteilungen und Direktionen des Rijaset,
- beruft die Sitzungen des Rijaset und des Muftirates ein und leitet sie,
- erteilt Anweisungen und unterzeichnet alle offiziellen Dokumente des Rijaset und des Muftirates,
- kann außerordentliche Berichte von Muftiyaten und Mešihats anfordern,
- übernimmt weitere Aufgaben, die in seinen Zuständigkeitsbereich fallen.
Der Reisu-l-ulema kann schriftlich einzelne Aufgaben seiner Zuständigkeit an Mitglieder des Rijaset übertragen.
Der Reisu-l-ulema erlässt Fatwas.
Ihm steht ein Fetva-Emin als theologischer Berater zur Seite.
Der Reisu-l-ulema ist dem Sabor rechenschaftspflichtig.
Der Sitz des Reisu-l-ulema befindet sich in Sarajevo.
Der derzeitige Reisu-l-ulema der Islamischen Gemeinschaft in Bosnien und Herzegowina ist Dr. Husein ef. Kavazović.